Immer häufiger kommen Drohnen in der Architektur und im Bauwesen zum Einsatz. Neue Technologien und eine erhöhte Nachfrage erlauben es Anbietern immer kleinere, leichtere und kostengünstigere Modelle auf dem Markt anzubieten. Der Einsatz der Drohnen geht dabei über das reine Aufzeichnen von Bild- und Videomaterial hinaus. So finden die unbemannten Fluggeräte beispielsweise bei Vermessungsarbeiten, der Erstellung von 3D-Modellen, der Thermografie aber auch bei der Dokumentation des Baufortschritts Anwendung.

Wir wollen Ihnen im nachfolgenden Beitrag aufzeigen, wie Sie die technischen Geräte in Ihrem Betrieb einsetzen können, worauf es beim Drohnenkauf ankommt und welche Regelungen beachtet werden müssen.

Dazu werden Drohnen im Bauwesen eingesetzt

Wie bereits eingangs erwähnt, reichen die Einsatzgebiete der Quadrocopter von einfachen Bildaufnahmen über Vermessungsarbeiten bis hin zur Thermografie, die einen wichtigen Beitrag bei der Aufdeckung von Energieverlusten an Gebäuden leistet. Die Fluggeräte eignen sich dabei besonders gut in solchen Situationen, bei denen ungewöhnliche Perspektiven eingenommen werden müssen oder sollen. Im Vergleich zu möglichen Alternativen, wie dem Aufstellen von Gerüsten, lassen sich durch die fortgeschrittene Technologie und fallende Stückpreise gegenüber den bisherigen Methoden Kosten-, Zeit und Qualitätsvorteile realisieren.

Drohnen zur Bestandserkundung

Zu Beginn eines jeden Bauprojekts gilt es Standort, Grundstück und Bestand zu erkunden. Denn erst, wenn sich hiervon ein genaues Bild gemacht wurde, kann ein schlüssiges Konzept erarbeitet werden. Neben einer Grundstücks- bzw. Objektbegehung und dem Anfertigen von gewöhnlichen Aufnahmen, kann sich der Einsatz einer Drohne bereits in dieser Phase als durchaus hilfreich zeigen. Schließlich lassen sich neue Perspektiven einnehmen, die Ihnen möglicherweise entscheidende Erkenntnisse liefern. Als Beispiele sind hier der Ausblick von der künftigen Dachterrasse oder die Inspektion von Dächern oder Fassaden als Vorbereitung für Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten zu nennen.

Gerade bei der Bestandserkundung lassen sich mit Drohnen neue Blickwinkel einnehmen, die aufschlussreiche Informationen geben können.

Drohnen zur Dokumentation des Baufortschritts

Nicht zuletzt eignen sich Drohnen dazu, die richtigen Aufnahmen für Ihre Projektpräsentation zu gewinnen. Immer mehr Makler nutzen die Flugkörper um ihre Projekte in einer anschaulichen Form darzustellen und sich so von der Konkurrenz abzuheben. Dies gilt allerdings nicht nur für die Verkaufsexperten, sondern auch für Baudienstleister, bei denen Referenzprojekte als ein entscheidendes Auswahlkriterium angesehen werden. Experten sehen hier vor allem in Videoaufnahmen großes Potential, mit denen man Bewegungen der Nutzer nachahmen und deren Nutzererlebnis veranschaulichen kann. Anders als bei starren Aufnahmen lassen sich so Emotionen beim Beobachter wecken und Gebäude lebendig darstellen.

Drohnen zur Projektpräsentation

Nicht zuletzt eignen sich Drohnen dazu, die richtigen Aufnahmen für Ihre Projektpräsentation zu gewinnen. Immer mehr Makler nutzen die Flugkörper um ihre Projekte in einer anschaulichen Form darzustellen und sich so von der Konkurrenz abzuheben. Dies gilt allerdings nicht nur für die Verkaufsexperten, sondern auch für Baudienstleister, bei denen Referenzprojekte als ein entscheidendes Auswahlkriterium angesehen werden. Experten sehen hier vor allem in Videoaufnahmen großes Potential, mit denen man Bewegungen der Nutzer nachahmen und deren Nutzererlebnis veranschaulichen kann. Anders als bei starren Aufnahmen lassen sich so Emotionen beim Beobachter wecken und Gebäude lebendig darstellen.

Die richtige Drohne für Ihr Vorhaben

Bei der Suche nach der richtigen Drohne werden Sie schnell feststellen, dass es sich um einen riesigen Markt handelt. Das Angebot reicht von einfachen Einsteigermodellen, die bereits ab 20 Euro erhältlich sind, bis hin zu professionellen Geräten, die schnell bis zu 10.000 Euro kosten. Welches Gerät für Sie das richtige ist, hängt natürlich von dem jeweiligen Nutzungszweck ab. Sobald dieser klar ist, lassen sich die Angebote nach Kriterien wie Kaufpreis, Kameraausstattung, Flugzeit, Gewicht oder Handhabbarkeit miteinander vergleichen.

Für den Bereich Architektur und die oben genannten Einsatzbereiche, ausgenommen von Bereichen wie der Grundstücksvermessungen oder Thermografie, bei denen Sie lieber auf Experten zurückgreifen, empfehlen wir Ihnen semi-professionelle Geräte zwischen 500 und 2.000 Euro, die in den meisten Fällen über ausreichend lange Flugzeiten und eine vernünftige Kameraausstattung verfügen.

Besonders beliebt ist hier das Modell Mavic Pro, des führenden Drohnenherstellers DJI. Neben einer stabilisierten 4K Kamera, bis zu 27 Minuten Flugzeit und 65 km/h Höchstgeschwindigkeit, zeichnet sie sich vor allem durch ihre Kompaktheit aus. Mit 743g und einem Umfang von 83mm x 83mm x 198 mm kann die Drohne problemlos überall mithingenommen werden und ist in wenigen Minuten startklar. Zudem vereinfachen zahlreiche Funktionen das Fliegen und erlauben es Anfängern direkt loszulegen. Ähnlich sieht das auch der amerikanische Architekt und Autor Eric Reinholdt, der seine Erfahrungen mit der Mavic Pro in einem Video zusammengefasst hat.

Diese Regeln müssen Sie beachten

Am 06. April 2017 ist die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ verkündet worden, die erstmalig klare Regel für den Betrieb von Drohnen aufstellt. Wir haben Ihnen die wichtigsten Regelungen zusammengefasst, empfehlen Ihnen dennoch eine intensive Auseinandersetzung mit dem geltenden Recht. Die zitierte Verordnung sowie weitere Information rund um das Thema finden sie unter anderem auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Kennzeichnungspflicht

Für alle Drohnen, die schwerer als 0,25 kg sind gilt die sogenannte Kennzeichnungspflicht. Um im Schadenfall den Halter feststellen zu können, sind die betroffenen Geräte mit einer dauerhaften, sichtbaren und feuerfesten Plakette zu versehen, die Auskunft über Name und Adresse des Eigentümers gibt. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein privat oder gewerblich genutztes Gerät handelt.

Versicherung der Drohne

Bereits seit 2005 besteht für die unbemannten Fluggeräte eine Versicherungspflicht. Während in Fällen der privaten Nutzung je nach Versicherungstarif Sachschäden, Personenschäden und Vermögenschäden über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein können, ist der Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Drohneneinsatz erforderlich.

Kenntnisnachweis

Ein Kenntnisnachweis ist für den Betrieb von Drohnen erst ab einem Gewicht von 2 kg erforderlich. Die meisten im privaten oder semi-professionellen Bereich genutzten Geräte befinden sich jedoch deutlich unter dieser Grenze und können deshalb ohne den erforderlichen Nachweis betrieben werden. Dennoch sind bei einer regelmäßigen Inanspruchnahme entsprechende Schulungen durchaus zu empfehlen.

Erlaubnisfreiheit

Grundsätzlich besteht für den privaten und gewerblichen Drohnengebrauch eine Erlaubnisfreiheit, solange die Gesamtmasse des Geräts weniger als 5 kg beträgt, es bei Tag eingesetzt wird und einen Sicherheitsabstand von anderthalb Kilometern um Flughäfen und Flugplätze eingehalten wird. Sie bedürfen deshalb bei Eintreffen der genannten Voraussetzungen keiner gesonderten amtlichen Genehmigung.

Betriebsverbot

Die Erlaubnisfreiheit wird allerdings durch eine Reihe von Betriebsverboten eingeschränkt, mit denen es sich vor Ingebrauchnahme unbedingt auseinanderzusetzen gilt. Von Bedeutung ist hier vor allem das Betriebsverbot über Wohngrundstücken, wenn das Gerät eine Startmasse von 0,25 kg erreicht oder über eine Videokamera bzw. Tonaufnahmegeräte verfügt. In diesen Fällen ist daher eine ausdrückliche Genehmigung des in seinen Rechten Betroffenen einzuholen. Neben dem Einholen einer gültigen Genehmigung des Grundstückeigentümers bzw. Nutzungseigentümer sind zudem die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz dieser zu beachten.

Darüber hinaus darf sich das Geräte grundsätzlich nicht außerhalb der Sichtweite befinden und eine Flughöhe von 100 Meter nicht überschreiten, es sei denn, der Flug findet auf einem Modellflugplatz statt oder wird von einem Piloten durchgeführt, der über einen entsprechenden Kenntnisnachweis verfügt. Weiter vom Betriebsverbot erfasst sind sensible Bereiche, wie z.B. Menschenansammlungen, oberste Bundes- oder Landesbehörden oder Naturschutzgebiete sowie bestimmte Verkehrswege. In diesen Fällen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten.

Fazit

Die Drohnen können im Bauwesen vielseitig eingesetzt werden und zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Während einige Einsatzbereiche besser Experten zu überlassen sind, ermöglichen es innovative Produkte auch Anfängern einen schnellen Einstieg zu finden und die Geräte für die Bestandserkunden, die Baufortschrittsdokumentation oder Aufnahmen für Präsentationszwecke einzusetzen. Neben der Auswahl des passenden Modells sollte sind gerade auch mit den gesetzlichen Regelungen und Verboten auseinandergesetzt werden, bevor es mit den unbemannten Fluggeräten in die Luft geht.

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